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Internationale Scheidung in der EU: Brüssel IIb (Zuständigkeit) und Rom III (anwendbares Recht) einfach erklärt

Ich berate Mandanten in grenzüberschreitenden Familiensachen. Unten finden Sie eine einfache Orientierung: wo eingereicht wird (Brüssel IIb) und welches Recht gilt (Rom III).

Überblick in einer Minute

  • Brüssel IIb: legt fest, welches Gericht eines EU-Mitgliedstaats für die Scheidung zuständig ist und wie Entscheidungen in der EU anerkannt werden.
  • Rom III: legt fest, w welches nationale Recht das Gericht auf Scheidung/Trennung anwendet (Rechtswahl).
  • Hinweis: Brüssel IIb gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark. Rom III gilt in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen der „verstärkten Zusammenarbeit“.

Wo reichen wir ein? (Brüssel IIb — einfache Anknüpfungen)

Die Sache kann vor den Gerichten des Mitgliedstaats anhängig gemacht werden,

  • in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; oder
  • in dem sie zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten (wenn einer dort noch lebt); oder
  • in dem der Antragsgegner lebt; oder
  • bei einem gemeinsamen Antrag dort, wo einer der Ehegatten lebt; oder
  • wo der Antragsteller lebt, wenn er/sie dort mindestens 1 Jahr vor Antragstellung gelebt hat; oder
  • wo der Antragsteller 6 Monate vor Antragstellung gelebt hat und Staatsangehöriger dieses Staates ist; oder
  • im Staat der gemeinsamen Staatsangehörigkeit beider Ehegatten.

„Gewöhnlicher Aufenthalt“ meint den tatsächlichen Lebensmittelpunkt: stabile Präsenz, nicht nur Besuche.

Welches Recht gilt? (Rom III — zwei Wege)

1) Rechtswahl (empfohlen, wenn möglich)

Ehegatten können schriftlich eines dieser Rechte für Scheidung/Trennung wählen:

  • das Recht des Staates, in dem sie bei der Vereinbarung gewöhnlich ansässig sind;
  • das Recht ihres letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts (wenn einer dort noch lebt);
  • das Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten; oder
  • das Recht des angerufenen Gerichts (lex fori).

2) Keine Vereinbarung? (Auffangreihenfolge)

  1. Recht des Staates, in dem die Ehegatten bei Anrufung des Gerichts gewöhnlich ansässig sind;
  2. sonst Recht ihres letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts (wenn höchstens 1 Jahr beendet und einer dort noch lebt);
  3. sonst Recht des Staates ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit bei Antragstellung;
  4. sonst das Recht des angerufenen Gerichts.

Rom III ist „universell“: Es kann auf das Recht eines teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Mitgliedstaats oder sogar eines Drittstaates verweisen.

Häufige Fragen aus der Praxis

„Wir leben in verschiedenen Ländern. Können wir beide einreichen?“

Oft ja. Brüssel IIb bietet mehrere Zuständigkeitsgründe. Das zuerst angerufene Gericht behält die Sache in der Regel. Gute Abstimmung vermeidet Doppelverfahren.

„Wir bevorzugen ein neutrales Recht. Können wir es wählen?“

Möglich. Gilt Rom III und passt das neutrale Recht zu einer der zulässigen Anknüpfungen (Aufenthalt, letzter Aufenthalt, Staatsangehörigkeit oder Forum), ist eine schriftliche Rechtswahl wirksam.

„Was ist mit Kindern?“

Elterliche Verantwortung (Sorgerecht, Umgang) folgt eigenen Regeln der Brüssel-IIb-Verordnung, ausgerichtet am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Dieser Beitrag behandelt nur Scheidung/Trennung.

„Fall in Deutschland, ausländisches Recht?“

Ja. Rom III kann dazu führen, dass ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwendet. Das ist unter der Verordnung normal.

Mein kurzer 5-Schritte-Plan

  1. Timing & erste Antragstellung: bestes Forum nach Brüssel IIb bestimmen; Parallelverfahren vermeiden.
  2. Rechtswahl prüfen: wenn Rom III anwendbar ist, klären, ob eine schriftliche Wahl hilft (Fairness, Vorhersehbarkeit, Verfahren).
  3. Aufenthaltsnachweise: einfache Belege sammeln (Mietverträge, Meldungen, Schulunterlagen usw.).
  4. Kinder: zuständiges Gericht zur elterlichen Verantwortung klären und früh interimistische Regelungen planen.
  5. Anerkennung: Anerkennung/Vollstreckung im anderen Staat von Beginn an mitdenken.

FAQs (kurz)

Gilt Brüssel IIb in Dänemark?

Nein. Brüssel IIb gilt zwischen allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark.

Können wir ein Recht wählen, wenn unser Staat Rom III nicht anwendet?

Rom III bindet nur die teilnehmenden Mitgliedstaaten. Seine Regeln sind jedoch „universell“: Ein teilnehmendes Gericht kann auch das Recht eines nicht teilnehmenden oder eines Drittstaates anwenden, wenn Rom III dorthin verweist.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich bestimme das stärkste Forum nach Brüssel IIb, bereite (oder prüfe) eine Rom-III-Rechtswahl vor und plane Anerkennung und Vollstreckung klar voraus.

Weiterführende Hinweise (offiziell)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

CSRD kurz erklärt: ESRS-Standards, Tools für KMU und ein 6-Schritte-Plan

Standards (ESRS)

Berichten Sie nach den ESRS (erstes Set angenommen) mit doppelter Wesentlichkeit – also Wirkung und finanzielle Relevanz.

Themen (Überblick)

Governance, Strategie, Risiken, Kennzahlen und Ziele – über die Bereiche Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance hinweg.

Prüfung (Assurance)

Ein Abschlussprüfer/Assurance-Dienstleister erteilt ab dem ersten Bericht eine Limited Assurance. Die EU plant bis 1. Oktober 2026 einen EU-Standard für Limited Assurance und prüft einen Wechsel zu Reasonable Assurance nach dem 1. Oktober 2028 (vorbehaltlich Bewertung).

Leichte Tools für KMU und Lieferanten

  • Börsennotierte KMU: es gilt ein verhältnismäßiger ESRS-Standard (LSME).
  • Nicht börsennotierte KMU: ein freiwilliger KMU-Standard (VSME) als Leitfaden der Kommission hilft, Kundenanfragen zu beantworten.

Mein 6-Schritte-Plan

  1. Geltung klären: Konzern oder deutsche Einheit im Scope und ab wann? Tochtergesellschaften/Niederlassungen und das auslösende Geschäftsjahr kartieren.
  2. Wesentlichkeit zuerst: eine einfache Double-Materiality-Sichtung; voraussichtliche Themen (z. B. Klima, Beschäftigte, Lieferkette) notieren.
  3. Datenlandkarte: Herkunft der Daten (Finance, HR, HSE, Einkauf, IT); Verantwortliche und Stichtage festlegen.
  4. Kontrollen & Nachweise: Register, Versionierung und Freigaben, damit der Prüfer testen kann.
  5. Lieferantenabfragen: kurzer Fragebogen entlang ESRS; kleinere Lieferanten auf VSME verweisen.
  6. Assurance-Vorbereitung: Umfang früh mit dem Prüfer abstimmen (Limited Assurance) und einen Zeitplan rückwärts vom Board-Termin bauen.

Typische Fallstricke

  • Wesentlichkeit am Ende. Sie steuert Bericht und Datenliste – also zuerst erledigen.
  • Copy-Paste-Richtlinien. ESRS erwartet Belege, Zuständigkeiten und Kennzahlen, die zum Unternehmen passen.
  • Kein Audit-Trail. Zahlen ohne Verantwortliche/Zeitstempel verteuern die Prüfung.
  • Bei KMU: LSME/VSME ignorieren, obwohl sie Aufwand sparen würden.

FAQs

Gilt die CSRD auch für Gruppen außerhalb der EU?

Ja. Bestimmte Mutterunternehmen aus Drittstaaten mit hohem EU-Umsatz müssen ab GJ 2028 berichten (Bericht 2029).

Ist Assurance ab dem ersten Bericht Pflicht?

Ja, Limited Assurance ist erforderlich. EU-Standards für Limited Assurance sind bis 1.10.2026 geplant; Reasonable Assurance kann ab 2028 folgen, wenn die EU dies bestätigt.

Und wenn sich 2025 durch ein „Omnibus“ etwas ändert?

Aktualisierungen der Kommission verfolgen. Änderungen wirken erst nach formaler Annahme. Den Plan passen wir bei Bestätigung an.

Call to action

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich bestätige Scope und Termine, führe eine fokussierte Wesentlichkeitssichtung durch, kartiere Daten & Kontrollen und erstelle einen einfachen, prüffähigen Plan.

Offizielle Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

EU AI Act für KMU (2025): einfacher Fahrplan ohne Mehraufwand

Ich berate Unternehmen, die KI nutzen oder entwickeln. Unten finden Sie einen einfachen Plan, wie sich KMU auf den EU AI Act vorbereiten – ohne Zeit und Geld zu verschwenden.

Warum das wichtig ist

Der EU AI Act ist in Kraft und gilt stufenweise. Wer früh plant, vermeidet Last-Minute-Kosten und hält Projekte im Zeitplan.

Was gilt wann (klare Timeline)

  • 2. Feb 2025: Verbotene Praktiken sind untersagt.
  • 2. Aug 2025: Regeln für General-Purpose AI (GPAI) und EU-Governance starten.
  • 2. Aug 2026: die meisten Pflichten greifen (inkl. Transparenz nach Art. 50 und Hochrisiko-Systeme nach Anhang III).
  • 2. Aug 2027: zusätzlicher Zeitraum für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten.

Schritt 1 — KI-Nutzung kartieren (30 Minuten)

  • Wo nutzen Sie KI? Tools und Anbieter (Chatbots, Scoring, Doku-Analyse, Vision …) aufzählen.
  • Wer liefert? Vendor, Open-Source-Modell oder in-house.
  • Auswirkung: betrifft es Grundrechte (Einstellung, Kredit, Zugang) oder Sicherheit?

Schritt 2 — Risiko klassifizieren

  • Nicht hochriskant: interne Produktivität (Entwürfe, Summaries) – geringeres Risiko; Basis-Transparenz & Aufzeichnungen behalten.
  • Hochrisiko (Anhang III): z. B. bestimmte Beschäftigungs-, Kreditwürdigkeits-, Bildungs- oder Versorgungsfälle. Benötigt QM-System, Risikomanagement, Daten-Governance, technische Doku, menschliche Aufsicht, Post-Market-Monitoring und teils Konformitätsbewertung.
  • GPAI-Modelle: wer Modelle bereitstellt, hat besondere Pflichten; wer nur nutzt, fokussiert auf Vendor-Zusicherungen und Deploy­er-Pflichten.

Schritt 3 — Transparenz & Inhalte

  • KI-Interaktionen: Menschen sollen wissen, wenn sie mit KI interagieren (sofern nicht offensichtlich).
  • KI-generierte/-veränderte Inhalte: Workflow zum Kennzeichnen von synthetischen Medien planen. Pflichten phasenweise mit den Transparenzregeln.
  • Dokumentation: kurz festhalten: Nutzung, Zweck, Datenquellen, menschliche Prüfung.

Schritt 4 — Vendoren & Verträge (Quick Wins)

  • Anfordern: Model Card/Tech Sheet, Trainingsdaten-Info, Limitierungen, Safety-Tests, AI-Act-Roadmap.
  • Vertraglich regeln: Info-Pflicht bei Änderungen/Incidents/Nicht-Compliance; Recht auf Audit/Assurance-Berichte; Mitwirkung bei Labels/User-Hinweisen.
  • Sicherheit & Datenschutz: mit DSGVO/IS-Kontrollen abgleichen (Zugriff, Aufbewahrung, Logs).

Schritt 5 — Governance für KMU (leichtgewichtig)

  • Eine verantwortliche Person: praktikabler KI-Kontakt (z. B. DSB/Compliance).
  • Eine Policy-Seite: wer welche Tools nutzen darf, Speicherorte, wann Human-Review nötig ist.
  • Training: Kurzbriefing zu zulässiger Nutzung, Bias-Risiken, Eskalation.
  • Sandbox & Leitfäden: Reg-Sandboxes und offizielle SME-Guidance prüfen.

Bußgelder (was KMU wissen sollten)

Schwere Verstöße (z. B. verbotene Praktiken) können hohe Bußgelder auslösen. Es gibt Proportionalität für KMU/Start-ups – verlassen Sie sich nicht darauf, beheben Sie Risiken früh.

Häufige Fallstricke

  • „Off-the-Shelf ⇒ außerhalb des Scopes“. Auch Deploy­er haben Pflichten (Transparenz, Monitoring, Records).
  • Timeline ignoriert. Rückwärts vom Aug 2026 planen; Verbote/Transparenz jetzt angehen.
  • Keine Vendor-Nachweise. Verträge ohne Doku-Pflichten erschweren Compliance und Audits.
  • Sicherheitslücke. KI-Outputs landen unkontrolliert – einfache Regeln helfen.

Mein 6-Punkte-Starterkit für KMU

  1. Inventar der KI-Tools/Use Cases; mögliche Hochrisiko-Fälle markieren.
  2. Ein Transparenz-Workflow für KI-Inhalte (Medien/Dokumente/Bilder).
  3. KI-Klausel in Vendor-Verträge (Zusicherungen + Meldungen).
  4. One-Pager-Policy; kurzes Manager-Training.
  5. Bei Hochrisiko: Doku-Paket und Human-Oversight-Plan starten.
  6. Quartalsweise Review-Termin für Inventar und Fixes setzen.

FAQs

Wir bauen keine Modelle. Haben wir trotzdem Pflichten?

Ja. Als Deploy­er tragen Sie Transparenz, Aufzeichnungen und sicheren Einsatz. Bei Hochrisiko können zusätzliche Pflichten greifen.

Wann müssen wir KI-Inhalte kennzeichnen?

Workflow jetzt planen. Transparenzpflichten sind Teil der Phase 2026; einige GPAI/Governance-Regeln starten 2025.

Sind Bußgelder für KMU anders?

Bußgelder können hoch sein; es gibt aber Proportionalität. Gute Vorbereitung senkt Risiko und Kosten.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich kartiere Ihre Use Cases, entwerfe schlanke Kontrollen, richte Vendor-Verträge aus und lege einen klaren Compliance-Pfad fest.

Offizielle Hinweise

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Incoterms® 2020 für KMU: Risiko, Kosten und die richtigen Klauseln

Ich berate Unternehmen zu grenzüberschreitendem Verkauf und Logistik. Im Folgenden erkläre ich, wie die Incoterms® 2020 Risiko und Kosten verschieben, welche Klauseln für KMU sinnvoll sind und wie Sie die häufigsten Fallen vermeiden.

Warum das wichtig ist

Incoterms regeln zwei Dinge: wer welchen Transportabschnitt zahlt und wann das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Falsche Wahl heißt: unerwartete Kosten oder zu langes Risiko. Die Lösung: richtige Regel wählen, sauber benennen und Vertrag sowie Versicherung daran ausrichten.

Essentials in einer Minute

  • Risiko ≠ Kosten. Risiko wechselt an einem im Term definierten Punkt; Kosten folgen der Aufteilung – das ist nicht immer derselbe Moment.
  • Incoterms regeln nicht Zahlung, Eigentum oder Vertragsbruch – das steht im Kaufvertrag.
  • Immer Ort/Port + „Incoterms® 2020“ angeben. Beispiel: „CIF Santos, Incoterms® 2020“.
  • Zwei Familien: alle Verkehrsträger (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und nur See/Binnenschiff (FAS, FOB, CFR, CIF).

Die sieben Klauseln, die KMU tatsächlich nutzen

EXW — Ex Works (Betrieb des Verkäufers)

Risiko: geht über, wenn die Ware zur Verfügung gestellt wird. Gut für: inländische Abholung. Falle: schwach für Export; Käufer kann Ausfuhrformalitäten schwer erledigen. Für Export empfehle ich selten EXW.

FCA — Free Carrier (benannter Ort)

Risiko: bei Übergabe an den Frachtführer am benannten Ort. Gut für: die meisten Container-Sendungen. Tipp: Übergabepunkt genau nennen (z. B. „FCA Hamburg Depot, Incoterms® 2020“).

FOB — Free On Board (verschiffender Hafen) — nur Schiff

Risiko: sobald die Ware an Bord ist. Gut für: Bulk oder Nicht-Container. Falle: nicht für Container verwenden; stattdessen FCA.

CFR — Cost and Freight (Bestimmungshafen) — nur Schiff

Risiko: beim An-Bord im Abgangshafen. Verkäufer zahlt Fracht bis Zielhafen. Versicherung: Sache des Käufers (außer bei CIF).

CIF — Cost, Insurance and Freight (Bestimmungshafen) — nur Schiff

Wie CFR, aber mit Verkäufer-Versicherung. Mindestdeckung zugunsten des Käufers. Falle: Risiko nur bis „on board“, nicht bis Zielhafen – häufige Verwechslung.

DAP — Delivered At Place (benannter Bestimmungsort)

Risiko: bei Ankunft, entladebereit. Gut für: Door-to-door, wenn Käufer importiert. Tipp: Ort exakt nennen (z. B. „DAP Käuferlager Lyon“).

DDP — Delivered Duty Paid (benannter Bestimmungsort)

Verkäufer übernimmt alles, inkl. Importabfertigung und Abgaben. Falle: Steuern/Registrierungen/indirekte Abgaben – nur nutzen, wenn Import-Compliance gesichert ist.

Die Wahl: einfache Karte

  • Container? FCA (Übergabe an ersten Carrier) oder CPT/CIP (Verkäufer zahlt Hauptlauf; CIP mit höherer Versicherung).
  • Bulk/Nicht-Container, Schiffsverladung? FOB/CFR/CIF.
  • „Landed“-Preis, Import beim Käufer? DAP.
  • Sie übernehmen Import & Abgaben? DDP (nur mit Compliance-Kontrolle).
  • Lokale Abholung? EXW (Inland). Für Export: FCA.

Risikopunkte & Versicherung (sauber ausrichten)

  • Liefer-/Risikopunkt im Vertrag schreiben. Beispiel: „Risikoübergang bei Übergabe an ersten Carrier am FCA Hamburg Depot“.
  • Transportversicherung anpassen. Unter CIF/CIP versichert der Verkäufer zugunsten des Käufers; sonst klar regeln, wer versichert und in welcher Höhe.
  • Keine Doppelpflichten. Bei DAP nicht zusätzlich Importzusagen geben.

Häufige Fallstricke

  • FOB für Container. Besser FCA.
  • Benannter Ort/Hafen fehlt. „DAP“ allein ist unvollständig; Ort präzisieren.
  • Kosten = Risiko? Falsch. Bei CIF wechselt Risiko im Abgangshafen; Frachtkosten laufen bis Ziel.
  • DDP ohne Struktur vor Ort. Steuern/Registrierungen können die Lieferung blockieren.
  • Incoterms „regeln alles“. Nein: Zahlung, Eigentum, Sanktionen, Garantien → Kaufvertrag.

Meine kurze Checkliste

  • Term passend zum Modus (FCA für Container; FOB/CFR/CIF für Bulk).
  • Ort/Hafen präzise + „Incoterms® 2020“.
  • Risikoklausel im Vertrag passend zum Term.
  • Versicherung am Risikopunkt ausrichten.
  • Keine Doppelzusagen (v. a. bei DAP/DDP).
  • Rechnung/Packing List/Dokumente konsistent mit dem Term.

FAQs

Regeln Incoterms, wer Steuern zahlt?

Nicht direkt. Sie regeln Transport- und Abfertigungsverantwortung. Steuern/Abgaben gehören in Vertrag + Zollberatung.

Kann ich CIF für Luftfracht nutzen?

Nein. CIF/CFR/FOB sind maritim. Für Luftfracht: FCA/CPT/CIP.

Ist EXW immer schlecht?

Für inländische Abholung ok. Für Export bevorzuge ich FCA, weil der Exporteur die Ausfuhr steuert.

Muss „Incoterms® 2020“ genannt werden?

Ja. Version immer angeben.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich prüfe Ihren Auftrag, wähle den passenden Incoterm, gleiche Versicherung & Dokumente ab und reduziere Verzögerungen und Streit.

Weiterführend

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

CISG oder deutsches Recht? Wann das UN-Kaufrecht passt – und wann BGB/HGB besser ist

Ich berate Unternehmen zu grenzüberschreitenden Verträgen. Unten erkläre ich in einfachen Worten, wann das UN-Kaufrecht (CISG) sinnvoll ist und wann deutsches Recht (BGB/HGB) besser passt.

Die Kurzantwort

  • CISG wählen, wenn Sie neutrale, internationale Regeln für Warenkauf zwischen Unternehmen in verschiedenen Ländern wollen.
  • Deutsches Recht wählen und CISG ausschließen, wenn Ihnen vertraute deutsche Konzepte, enge Steuerung von Gewährleistung/Verjährung wichtig sind oder der Deal deutlich über den reinen Warenkauf hinausgeht.

Was ist das CISG (in einer Minute)

Das CISG ist ein völkerrechtlicher Vertrag für B2B-Warenkäufe. Viele Staaten machen mit. Haben beide Parteien ihre Niederlassung in CISG-Staaten, kann CISG automatisch gelten – außer Sie schließen es im Vertrag aus.

Wann CISG automatisch gilt

  • Verkäufer und Käufer sitzen in verschiedenen CISG-Staaten; oder
  • das IPR führt zum Recht eines CISG-Staates.

Opt-out-Klausel (Beispiel): „Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.“

Wann CISG nicht gilt

  • Verbraucherkäufe, Auktionen, bestimmte Finanzinstrumente (z. B. Aktien).
  • Schiffe, Luftfahrzeuge und Strom.
  • Nicht geregelt: Eigentumsübergang, Produkthaftung, Wirksamkeit von Klauseln – das richtet sich nach nationalem Recht.

Kernideen nach CISG (praxisnah)

  • Beschaffenheit & Rüge: Käufer untersucht die Ware und rügt Mängel innerhalb angemessener Frist; Long-stop bis zu zwei Jahre ab Lieferung (sofern vertraglich nicht länger).
  • Rechtsbehelfe: Nachbesserung/Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz; Aufhebung nur bei wesentlichem Vertragsbruch.
  • Schadensersatz: vorhersehbarer Schaden; Schadensminderung ist Pflicht.
  • Zinsen: ja, aber ohne festen Satz – im Vertrag den Zinssatz regeln.
  • Force Majeure: entschuldigt, wenn ein unkontrollierbares Hindernis vorliegt und rechtzeitig angezeigt wird.

Deutsches Kaufrecht (sehr kurz)

  • Außerhalb des CISG: BGB, für Kaufleute zusätzlich HGB.
  • Gewährleistungslogik: erst Nacherfüllung (Reparatur/Ersatz), dann Minderung/Rücktritt, plus Schadensersatz unter Voraussetzungen.
  • Verjährung: Standardfristen; im B2B häufig vertraglich anpassbar – klar regeln.
  • Handelsrechtliche Rügepflicht (§ 377 HGB): Kaufleute müssen Mängel unverzüglich rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt (verborgene Mängel ausgenommen).
  • Eigentumsvorbehalt & Eigentumsübergang: nationales Recht; Klauseln bei Lieferung in DE nach deutschem Recht formulieren.

CISG oder deutsches Recht? Eine einfache Wahlhilfe

  • „Kiste Ware“, wiederkehrender Handel, neutraler Rahmen: CISG ist effizient und vorhersehbar.
  • Komplexe Spezifikation, Services/IP gemischt: Deutsches Recht (ohne CISG) bietet oft feinere Steuerung.
  • Deutsche Gewährleistungs-/Verjährungspraxis behalten? Deutsches Recht wählen und CISG ausschließen.
  • Gegenpartei will Neutralität? Deutsches Recht für Eigentum/Eigentumsvorbehalt, CISG nur für den Warenkauf – klar trennen.

Incoterms & Rechtswahl – so greifen sie ineinander

Incoterms regeln Lieferung, Risiko, Kosten (z. B. FCA, FOB, CIF, DDP). Rechtswahl regelt Gewährleistung, Rechtsbehelfe u. a. Beides nutzen, aber nicht doppeln oder widersprechen. Beispiel: Bei CIF keine abweichende Risikoklausel hinzufügen.

Battle of Forms (langweilig, aber wichtig)

  • Vorrangklausel: „Dieser Vertrag geht Bestellungen und AGB vor.“
  • Schriftliche Annahme festhalten – keine stillen Überraschungen.
  • Endfassung beifügen und Datum/Version nennen.

Checkliste – Klauseln, die ich meist ergänze

  • Rechtswahl: „Deutsches Recht gilt. CISG gilt/ gilt nicht.“
  • Gerichtsstand oder Schiedsgericht: Ort/Regeln festlegen.
  • Incoterm + Lieferort: eine Zeile, keine Doppelungen.
  • Prüfung & Rüge: Frist und Kanal (E-Mail, Empfänger) festlegen.
  • Gewährleistung & Verjährung: B2B-angepasst, klaren Zuschnitt.
  • Eigentumsvorbehalt: einfach; bei Ausland Registrierungshilfe vereinbaren.
  • Force Majeure: CISG- oder DE-Logik wählen und konsistent halten.
  • Sprache & Währung: beides nennen; Übersetzungsklausel für Streitfälle.

FAQs

Gilt CISG automatisch?

Oft ja, wenn beide in CISG-Staaten sitzen. Klarheit schafft eine explizite Rechtswahl mit Hinweis, ob CISG gilt.

Kann ich CISG ausschließen und trotzdem Incoterms nutzen?

Ja. Incoterms funktionieren mit oder ohne CISG.

Ist CISG nur für Großkonzerne?

Nein. Viele KMU nutzen es. Wichtig sind klare Regeln zu Rüge, Verjährung und Risiko.

Wir liefern Maschinen mit Montage/Training – CISG oder DE-Recht?

Gemischte Verträge sind heikel: Überwiegen Services, ist DE-Recht (ohne CISG) oft sauberer. Überwiegen Waren, kann CISG passen.

Call to action

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich prüfe Ihren Entwurf, treffe die passende Rechtswahl, richte Incoterms und Gewährleistung aus und liefere einen klaren, durchsetzbaren Vertrag.

Weiterführend

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Einstellen von Nicht-EU-Fachkräften in Deutschland: Verträge & Policies klar und rechtssicher

Ich berate Arbeitgeber, die Nicht-EU-Fachkräfte einstellen. Hier ist ein praktischer Leitfaden für klare Verträge und Policies in Deutschland. Kurze Sätze. Kein Jargon. Nur das Nötige, um Verzögerungen und Streit zu vermeiden.

Worauf ich zuerst schaue (Kurz-Checkliste)

  • Job–Qualifikation: Titel und Aufgaben passen zur Einwanderungsroute.
  • Arbeitszeit: Stunden, Pausen und verlässliche Zeiterfassung (auch remote).
  • Arbeitsort: Büro, Homeoffice, Mobile Arbeit und evtl. grenzüberschreitende Grenzen.
  • Ausstattung & Daten: Geräte, IT-Sicherheit, Vertraulichkeit, IP.
  • Probezeit: Dauer und Kündigungsfrist klar.
  • Wettbewerbsverbot (falls nötig): Umfang, Karenzentschädigung, Dauer.

Probezeit (Probezeit) und Kündigungsfristen

Einfach halten. In Deutschland üblich: bis zu 6 Monate Probezeit. Währenddessen gilt oft die kurze gesetzliche Frist (häufig 2 Wochen). Danach: gesetzliche oder vertragliche Fristen nach Betriebszugehörigkeit.

  • Klar schreiben: Länge der Probezeit, Frist in der Probezeit und was danach gilt.
  • Keine Überraschungen: keine versteckten Leistungsbedingungen; Erwartungen in einfachen Worten.
  • Dokumentation: kurze Check-ins, Notizen – hilft, wenn schnell gehandelt werden muss.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (wann & wie)

Nur nutzen, wenn die Rolle es wirklich braucht. Zulässig, wenn Sie strenge Regeln einhalten:

  • Schriftform: formgerecht und rechtzeitig aushändigen.
  • Karenzentschädigung: mind. 50 % der letzten vertraglichen Bezüge für die Dauer.
  • Dauer: max. 2 Jahre.
  • Umfang: Tätigkeiten, Gebiet, Kundengruppen präzise und nicht weiter als nötig.
  • Interessenabwägung: sonst kann das Gericht kürzen/streichen.
  • Rückgabe & Übergabe: saubere Exit-Regel aufnehmen.

Tipp: Wenn nur Kunden/Personal geschützt werden sollen, reicht oft eine Abwerbeverbots-Klausel mit klaren Grenzen.

Homeoffice vs. Mobile Arbeit (sauber definieren)

  • Homeoffice/Telearbeit: fester Arbeitsplatz zu Hause, geplant und mit Unterstützung ausgestattet.
  • Mobile Arbeit: wechselnde Orte, kein fester Heimplatz.

Modell wählen: Homeoffice (fix) oder Mobile Arbeit (flexibel) – Kombination ist möglich, aber jeweils definieren.

  • Arbeitsort: Büro-Adresse nennen; bei Telearbeit Wohnadresse; Standard-Land festlegen.
  • Ausstattung: Geräte auflisten; wer Internet/Strom/Möbel zahlt.
  • Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung bei Telearbeit; Grundregeln für Mobile Arbeit.
  • Erreichbarkeit: Kontaktfenster und Regel für Präsenztermine im Büro.

Arbeitszeit und Zeiterfassung

  • Grenzen: im Schnitt bis 8 Stunden/Tag, Pausen und Ruhezeiten; Sonn-/Feiertage beachten.
  • Verlässliche Erfassung: Beginn, Ende, Pausen – auch remote; Methode einfach und einheitlich.
  • Überstunden: Genehmigung, Erfassung, Vergütung oder Freizeitausgleich regeln.
  • Führungskräfte: evtl. Ausnahmen sauber und rechtskonform formulieren.

Datenschutz, Vertraulichkeit und IP

  • Vertraulichkeit: Geschäftsgeheimnisse klar schützen und auf interne Policy verweisen.
  • Datenschutz: Mitarbeiter-Information; Regeln zu BYOD und Cloud-Tools.
  • Zugriff: wer sieht Kundendaten bei Remote-Arbeit; MFA und Verschlüsselung.
  • IP-Übertragung: Arbeitsergebnisse gehören dem Unternehmen; einfache Rückgabe & Löschung beim Exit.

Grenzüberschreitendes Remote (unter Kontrolle halten)

  • Freigabe zuerst: keine Auslandsarbeit ohne schriftliche Zustimmung.
  • EU/EWR: A1-Bescheinigung und lokale Grenzen prüfen.
  • Nicht-EU: Visa, Steuern, Betriebsstätten-Risiko vorher klären.
  • Deckel: kurze Auslandsaufenthalte nur mit Jahres-Cap und Freigabeprozess.

Mein HR-Ablauf (Schritt für Schritt)

  1. Modell wählen: Office-first, Hybrid mit Homeoffice oder nur Mobile Arbeit – schriftlich festhalten.
  2. Vertrag entwerfen: Job–Qualifikation, Probezeit, Fristen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Ausstattung, IP & Vertraulichkeit.
  3. Policies ergänzen: Zeiterfassung, Remote-Regeln, IT-Security, Datenschutz, Spesen.
  4. Wettbewerbsverbot entscheiden: nur bei Bedarf; dann Formalien einhalten (Schriftform, 50 %, max. 2 Jahre, präziser Umfang).
  5. Onboarding planen: Accounts, Hardware, Zeiterfassung, Checklisten für Führungskraft und Mitarbeiter.

Häufige Fehler

  • Unklarer Arbeitsort: „remote“ ohne Land/Grenzen.
  • Keine Zeiterfassung remote: verstößt gegen Arbeitszeitregeln.
  • Zu weites Wettbewerbsverbot: ohne Entschädigung, zu lang, zu breit – oft nicht durchsetzbar.
  • Titel–Aufgaben passt nicht: Einwanderungsprofil ≠ Vertragsbeschreibung.
  • Fehlende IP/Vertraulichkeit: keine Eigentums-/Rückgaberegeln beim Exit.

FAQs

Wie lang sollte die Probezeit sein?

Oft bis zu 6 Monate. Währenddessen kurze gesetzliche Frist; danach Frist getrennt angeben.

Brauche ich für jede Rolle ein Wettbewerbsverbot?

Nein. Nur bei echtem Bedarf. Dann: Schriftform, mind. 50 % Entschädigung, max. 2 Jahre, präziser Umfang.

Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Kein allgemeines Recht. Modell im Vertrag/der Policy festlegen. Bei Telearbeit Ausstattung und Sicherheit planen.

Wie erfassen wir Zeit im Homeoffice?

Eine verlässliche Methode wählen (Tool/Formular). Beginn, Ende, Pausen – identisch für Büro und remote.

Dürfen Mitarbeiter aus dem Ausland arbeiten?

Nur nach vorheriger Genehmigung. Sozialversicherung (A1), Steuern und Visa vorher prüfen.

Call to action

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich richte Vertrag, Remote-Policy und (falls nötig) Wettbewerbsverbot an deutschen Regeln aus – für schnelles, sicheres Hiring.

Offizielle Hinweise

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Nicht-EU-Fachkräfte in Deutschland einstellen (2025): klare Wege jenseits der EU Blue Card

Ich berate Arbeitgeber bei der rechtssicheren, schnellen Einstellung von Nicht-EU-Talenten. Unten ist eine praktische Karte der wichtigsten Wege neben der EU Blue Card – wofür sie taugen und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Warum das jetzt wichtig ist

Das Fachkräfteeinwanderungsrecht hat Wege erweitert und Schritte vereinfacht. Das hilft nur, wenn Sie pro Fall den richtigen Weg wählen. Falsch kostet Wochen. Richtig spart Zeit und Risiko.

Die Hauptwege neben der EU Blue Card

1) Fachkräfte 18a/18b

Wann passend: anerkannter Abschluss (Berufsausbildung oder Hochschulabschluss) und passendes Jobangebot. Anerkennung oft vor Einreise nötig – außer es greift ein anderer Weg.

2) IT-Spezialisten mit Berufserfahrung (19c(2))

Wann passend: erfahrene IT-Profile ohne Hochschulabschluss. Arbeitsvertrag und Nachweise der Praxis sind zentral.

3) Anerkennungspartnerschaft

Wann passend: Abschluss noch nicht anerkannt, aber Beschäftigung schon möglich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten sich, die Anerkennung nach Einreise in DE durchzuziehen.

4) ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer)

Wann passend: befristete Versetzung von Führungskräften, Spezialisten oder Trainees aus einer Nicht-EU-Gesellschaft zur deutschen Einheit. Ermöglicht bestimmte EU-Mobilität.

5) Westbalkan-Regelung (Kontingentspur)

Wann passend: Bewerber aus den Westbalkan-Staaten in nicht reglementierten Berufen, innerhalb eines Jahreskontingents. Praktisch für operative Rollen.

6) Chancenkarte → Wechsel in Beschäftigung

Wann passend: Einreise zur Jobsuche (Punktesystem). Teilzeit und kurze Probearbeit möglich. Bei Angebot: Wechsel in regulären Titel.

Welcher Weg wann? (einfache Karte)

  • Passender Abschluss/berufliche Anerkennung? Start mit 18a/18b.
  • Starke IT-Praxis ohne Abschluss? 19c(2).
  • Anerkennung noch offen, Beschäftigung möglich? Anerkennungspartnerschaft.
  • Interner Transfer aus Konzern außerhalb der EU? ICT-Karte.
  • Westbalkan-Profil, Job passt ins Kontingent? Westbalkan-Regelung.
  • Noch kein Angebot, starkes Profil? Chancenkarte → späterer Wechsel.

Vertrag & Compliance (schnelle HR-Gewinne)

  • Job–Qualifikation: Titel und Aufgaben müssen zum Weg passen.
  • Vergütung: marktüblich und wege-konform; teils behördische Prüfung.
  • Anerkennung & Lizenzen: Schritte früh planen; Meilensteine schriftlich festlegen.
  • Onboarding-Timing: Puffer für Visa-Termine, Prüfungen, Biometrie.
  • Policies: Probezeit, Arbeitszeit/Erfassung, Remote/Hybrid, Vertraulichkeit. Wettbewerbsverbot nur rechtskonform (inkl. Entschädigung).

Mein Ablauf für Arbeitgeber

  1. Weg wählen: Kandidat sauber mappen (18a/18b, 19c(2), Anerkennung, ICT, Westbalkan, Chancenkarte→Wechsel).
  2. Nachweise sammeln: Abschluss/Anerkennung oder Praxiserfahrung, CV mit Aufgaben, Referenzen, Lizenzen (falls reglementiert), klare Stellenbeschreibung.
  3. Vertrag ausrichten: Titel, Aufgaben, Gehalt passend zum Weg; HR-/Kandidaten-Checkliste anhängen.
  4. Behörden koordinieren: Anerkennung, Zustimmungen, Termine; eine feste Ansprechperson.
  5. Wechsel/Verlängerung planen: bei Chancenkarte/Anerkennungspartnerschaft früh terminieren.

Häufige Fehler (und Abhilfe)

  • Falscher Weg: erst Weg entscheiden, dann Vertrag schreiben.
  • Lücken bei Nachweisen: Praxis für 19c(2) oder Anerkennungsakte unvollständig.
  • Titel–Aufgabe passt nicht: Immigration ≠ Vertrag – Beschreibung präzisieren.
  • Wechsel zu spät geplant: Chancenkarte→Beschäftigung vergessen.
  • Leitzeiten unterschätzt: Konsulat, Termine, Biometrie brauchen Puffer.

FAQs

Können wir IT-Talente ohne Abschluss einstellen?

Ja, über 19c(2) mit nachgewiesener Berufserfahrung und passendem Vertrag.

Braucht es immer Anerkennung vor Einreise?

Nein. Mit Anerkennungspartnerschaft kann Anerkennung in DE laufen – bei erfüllten Vorgaben.

Wann nutzt man die ICT-Karte?

Bei befristeten Konzernversetzungen (Manager, Spezialisten, Trainees) aus Drittstaaten.

Wozu dient die Westbalkan-Regelung?

Für Bewerber aus der Region in nicht reglementierten Berufen innerhalb des Jahreskontingents.

Darf man unter Chancenkarte arbeiten?

Ja, begrenzt (Stunden/Jobtrials). Bei Angebot: Wechsel in Beschäftigungstitel.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich mappe den richtigen Weg, richte Vertragstexte an den Regeln aus und plane ein klares Onboarding.

Weiterführend (offiziell)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Staatsangehörigkeitsreform (Juni 2024): doppelte Staatsbürgerschaft & schnellere Einbürgerung

Ich berate Privatpersonen und Unternehmen zu Staatsangehörigkeit und Migration. Hier ist ein klarer Leitfaden: Was sich am 27. Juni 2024 geändert hat, wer berechtigt ist und wie Sie einen sauberen Antrag ohne Verzögerungen stellen.

Warum das wichtig ist

Die Reform 2024 brachte zwei große Änderungen: Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Und die Regel-Frist für die Einbürgerung liegt bei fünf Jahren (statt acht). Wer früh plant und die richtigen Nachweise einreicht, kommt schneller ans Ziel.

Was sich 2024 geändert hat (einfach erklärt)

  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn Sie Deutsche/r werden (Achtung: Regeln Ihres Herkunftsstaats prüfen).
  • Standard-Zeitraum: Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (vorher 8).
  • Kinder in Deutschland geboren: Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn ein Elternteil mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und ein Daueraufenthaltsrecht hat.
  • Vereinfachungen bei Papieren: Keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen; keine Optionspflicht mehr für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Berechtigung auf einen Blick (Standardweg: 5 Jahre)

Die meisten Erwachsenen beantragen nach 5 Jahren, wenn sie die Kernvoraussetzungen erfüllen. Halten Sie die Nachweise einfach und vollständig.

  • Aufenthalt: 5 Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt.
  • Sprache: Deutsch B1 (Zertifikat oder anerkannter Nachweis).
  • Staatskunde: Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest oder anerkannte Gleichstellung).
  • Lebensunterhalt: Eigenständige Sicherung (Ausnahmen in begründeten Fällen).
  • Gute Führung: keine schweren Straftaten; Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Identität & Urkunden: gültiger Pass/ID, Personenstand, Aufenthaltstitel, Meldungen usw.

„Besondere Integration“ (Schnellspur)

Bei besonderen Integrationsleistungen kann eine noch kürzere Frist möglich sein (z. B. sehr gutes Deutsch, herausragende Integration). Das wird streng geprüft – Fall für Fall.

Policy Watch (September 2025)

Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die 3-Jahres-„Turbo“-Einbürgerung abzuschaffen. Der Entwurf hatte im Juni 2025 die erste Lesung im Bundestag und wird beraten. Bis eine Änderung beschlossen und in Kraft ist, gelten die Regeln von 2024 weiter. Vor Antragstellung Status prüfen.

Mein Schritt-für-Schritt-Plan für einen sauberen Antrag

  1. Zeitleiste prüfen: Erfüllen Sie die 5 Jahre (oder greift aktuell eine kürzere Spur)?
  2. Sprache & Staatskunde zuerst: B1-Nachweis und Einbürgerungstest (oder anerkannte Befreiung) sichern.
  3. Dokumentenpaket: Identität, Aufenthalt, Arbeit/Einkommen, Versicherung, Personenstand. Übersetzungen beglaubigt, falls nötig.
  4. Mehrstaatigkeit klären: Regeln Ihres anderen Staats vorher prüfen.
  5. Sauber einreichen: Vollständige Checkliste, beschriftete Kopien. „Reiche nach“ vermeiden.

Schneller Selbst-Check (zum Abhaken)

  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (lückenlos nachweisbar).
  • Deutsch B1 und Einbürgerungstest (oder gültige Befreiung).
  • Lebensunterhalt gesichert (mit zulässigen Ausnahmen).
  • Identitäts- und Personenstandsdaten vollständig, korrekt, ggf. übersetzt.
  • Regeln zur Mehrstaatigkeit des anderen Staats geprüft.

Häufige Fehler (und wie man sie vermeidet)

  • Nachweislücken: fehlende Aufenthalts-, Steuer-/Versicherungs- oder Personenstandsdokumente.
  • Sprachnachweis: Zertifikat nicht anerkannt oder unter B1.
  • Namens-/Datumsabweichungen: Schreibweisen in Pass, Geburts- und Heiratsurkunden stimmen nicht überein – erst korrigieren.
  • Annahme zur Doppelstaatsbürgerschaft: Herkunftsstaat kann Beschränkungen haben.
  • Zu frühe Termine: lieber einmal komplett einreichen als später nachreichen.

FAQs

Darf ich meine andere Staatsangehörigkeit behalten?

Ja – Deutschland erlaubt nun grundsätzlich Mehrstaatigkeit. Regeln Ihres anderen Staats gelten trotzdem.

Reichen fünf Jahre immer?

Fünf Jahre sind die Regel, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Sonst kann es länger dauern.

Wie steht es um den 3-Jahres-Weg?

Er wurde 2024 eingeführt. 2025 wurde die Abschaffung vorgeschlagen; das Parlament berät. Vor Nutzung Status prüfen.

Kind in Deutschland geboren – ist es deutsch?

Ja, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig hier lebt und ein Daueraufenthaltsrecht hat.

Brauche ich noch eine Beibehaltungsgenehmigung?

Nein. Seit 2024 nicht mehr nötig, wenn Deutsche eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich prüfe Ihre Berechtigung, räume Dokumentenfragen auf und stelle mit Ihnen einen sauberen Antrag.

Weiterführend (offiziell)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Chancenkarte Deutschland 2025: das Punktesystem einfach erklärt

Ich berate Unternehmen und Fachkräfte zum deutschen Migrations- und Arbeitsrecht. Hier ist ein klarer Leitfaden zur Chancenkarte – was sie ist, wie die Punkte funktionieren und wie Sie schnell und fehlerfrei vorgehen.

Warum das jetzt wichtig ist

Die Chancenkarte ist der neue Weg, um ohne Jobangebot nach Deutschland zu kommen und qualifizierte Arbeit zu suchen. Richtig genutzt verkürzt sie das Hiring; falsch genutzt bremst sie. Unten stehen die Regeln 2025 und ein einfacher Plan.

Zwei Wege zur Chancenkarte

Option 1 — Anerkannte Qualifikation (keine Punkte nötig)

Ist Ihr ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland voll anerkannt – oder in Deutschland erworben – qualifizieren Sie ohne Punktesystem.

Option 2 — Punkteweg (mindestens 6 Punkte)

Ist Ihr Abschluss noch nicht voll anerkannt, geht es über Punkte. Sie brauchen mindestens 6 Punkte und erfüllen zusätzlich die Basiskriterien unten.

Basiskriterien (für beide Optionen)

  • Sprache: Deutsch mind. A1 oder Englisch mind. B2 (GER).
  • Formale Qualifikation: abgeschlossene Berufsausbildung (i. d. R. ≥ 2 Jahre) oder Hochschulabschluss, im Herkunftsland anerkannt.
  • Finanzierung: Lebensunterhalt während der Suche (z. B. Sperrkonto; Richtwert 2025: 1.091 € netto/Monat) oder Verpflichtungserklärung.

Wie die Punkte vergeben werden (Option 2)

  • Teil-Anerkennung der Qualifikation (inkl. Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen): +4
  • Mangelberuf laut deutscher Liste: +1
  • Berufserfahrung passend zur Qualifikation:
    • ≥ 2 Jahre in den letzten 5 Jahren: +2
    • ≥ 5 Jahre in den letzten 7 Jahren: +3
  • Sprache über Basis:
    • Deutsch A2: +1; Deutsch B1: +2; Deutsch B2+: +3
    • Englisch C1 oder muttersprachlich: +1 extra
  • Alter: ≤ 35 J.: +2; 35–39 J.: +1
  • Voraufenthalt in DE (≥ 6 Monate in den letzten 5 Jahren): +1
  • Partnerpotenzial (Partner erfüllt Chancenkarte-Voraussetzungen): +1

Wichtig: Basiskriterien müssen immer erfüllt sein; Punkte kommen zusätzlich dazu.

Rechte und Grenzen der Chancenkarte

  • Zweck: Jobsuche für qualifizierte Beschäftigung; Selbstständigkeit zur Orientierung möglich.
  • Geltung: zunächst bis zu 12 Monate.
  • Arbeiten während der Suche: Teilzeit bis 20 Std./Woche plus Jobtrials bis 2 Wochen je Arbeitgeber.
  • Verlängerung: bei passender Stelle kann bis insgesamt 2 Jahre verlängert werden, falls noch kein anderer Titel greift.

Mein Schritt-für-Schritt-Plan

  1. Route wählen: Vollanerkennung (Option 1) prüfen; sonst Punkte (Option 2) mappen.
  2. Basis sichern: Sprache (DE A1 oder EN B2), Qualifikation, Finanzierung belegen.
  3. Punkte belegen: Teil-Anerkennung, Erfahrung, Mangelberuf, Sprachzertifikate, Voraufenthalte, Partnernachweise.
  4. Richtig beantragen: Im Ausland bei der zuständigen Auslandsvertretung; in DE bei der Ausländerbehörde.
  5. Zeit nutzen: Bewerben, netzwerken, Teilzeit/Jobtrials legal nutzen und zügig in einen Beschäftigungstitel wechseln.

Schneller Selbst-Check

  • Basis erfüllt (DE A1 oder EN B2).
  • Abschluss oder ≥ 2-jährige Ausbildung im Herkunftsland anerkannt.
  • Finanzierung für bis zu 12 Monate gesichert (Sperrkonto/VE).
  • Für Option 2: mind. 6 Punkte mit Nachweisen.
  • Ich weiß, was als qualifizierte Beschäftigung zählt.

Häufige Fehler (und wie man sie vermeidet)

  • Punkte ohne Belege: jeder Punkt braucht ein Dokument.
  • Basis ignoriert: DE A1 oder EN B2 ist Pflicht vor dem Punkten.
  • Mismatch: anvisierter Job passt nicht zur Qualifikation.
  • Unterfinanzierung: Sperrkonto zu niedrig oder VE fehlt.
  • Wechsel verschlafen: 12 Monate für den Titelwechsel aktiv nutzen.

FAQs

Wie viele Punkte brauche ich?

Mindestens 6 – nur für Option 2. Bei Vollanerkennung (Option 1) brauchen Sie keine Punkte.

Reicht Englisch?

Ja, für die Basis genügt Englisch B2. Mehr Deutsch bringt Punkte und Jobs.

Darf ich arbeiten, während ich suche?

Ja: Teilzeit bis 20 Std./Woche und Jobtrials bis zwei Wochen pro Arbeitgeber.

Kann der/die Partner:in mitkommen?

Hängt vom Titel ab. Erfüllt der Partner selbst die Chancenkarte, kann er/sie ebenfalls beantragen. Familiennachzug gesondert prüfen.

Was passiert nach dem Jobangebot?

Wechsel in einen Beschäftigungstitel. Falls keiner passt, ist eine Verlängerung der Chancenkarte möglich.

Related legal work

Ich berate an der Schnittstelle Migration/Arbeitsrecht: Anerkennungsstrategie, Verträge, Probezeit, Wettbewerbsverbot, Remote-Regeln – damit Immigration & Onboarding zusammenpassen.

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung. Ich mappe Ihre Punkte, prüfe Ihre Unterlagen und bereite einen sauberen Antrag vor – damit Sie die 12 Monate effektiv nutzen.

Weiterführend (offiziell)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

EU Blue Card Deutschland 2025: Gehaltsschwellen, Voraussetzungen und Schritte

Ich berate Unternehmen und Fachkräfte zum deutschen Migrations- und Arbeitsrecht. Unten erkläre ich die EU Blue Card in einfachem Deutsch. Kein Jargon. Nur das, was Sie brauchen, um sicher zu handeln.

Warum das 2025 wichtig ist

Die Regeln sind klar, aber genau. Wer sie am Anfang richtig setzt, startet schnell und ohne Reibung. Wer Details übersieht, bremst das Verfahren. Hier stehen die Schwellen 2025, was vorzubereiten ist und wie man typische Verzögerungen vermeidet.

Gehaltsschwellen 2025 (auf einen Blick)

  • Standard: 48.300 € brutto/Jahr.
  • Niedriger Schwellenwert: 43.759,80 € brutto/Jahr für:
    • Mangelberufe (laut Behördenliste),
    • Berufseinsteiger (Abschluss ≤ 3 Jahre alt),
    • IT-Spezialisten ohne Abschluss mit ≥ 3 Jahren vergleichbarer Berufserfahrung.
    Hinweis: Beim niedrigeren Schwellenwert braucht die Beschäftigung meist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Grundvoraussetzungen (einfach halten)

  • Jobangebot/Vertrag: hochqualifizierte Tätigkeit, passend zur Qualifikation, Laufzeit ≥ 6 Monate.
  • Qualifikation: anerkannter Hochschulabschluss (anabin/ZAB). Bei IT kann ≥ 3 Jahre vergleichbare Praxis den Abschluss ersetzen.
  • Reglementierte Berufe: Berufszulassung/Vorabgenehmigung beifügen (z. B. Gesundheit).
  • Krankenversicherung: Nachweis (gesetzlich/privat). Bei früher Einreise Überbrückungs­schutz (Reise/privat) einplanen.

Mein Schritt-für-Schritt-Plan

  1. Rolle & Gehalt: den richtigen 2025-Schwellenwert prüfen; Titel/Aufgaben müssen zur Qualifikation passen.
  2. Anerkennung: anabin-Ausdruck oder ZAB-Statement sichern; bei reglementierten Berufen Zulassungsschritte früh starten.
  3. BA-Zustimmung: beim niedrigeren Schwellenwert BA-Prüfung mit HR vorbereiten.
  4. Antrag stellen: Checkliste der Auslandsvertretung (oder der lokalen Behörde, wenn Inlandsantrag möglich) nutzen.
  5. Karte abholen: Gültig für Vertragsdauer + 3 Monate, max. 4 Jahre. Verlängerung möglich.

Schneller Selbst-Check

  • Ich erfülle die richtige Gehaltsschwelle (Standard oder niedrig).
  • Mein Vertrag läuft mindestens 6 Monate.
  • Rolle passt klar zu Abschluss oder IT-Praxis.
  • Unterlagen bereit: Vertrag, anabin/ZAB, ggf. Lizenz, Krankenversicherung.
  • HR weiß, wann BA-Zustimmung nötig ist.

Typische Fehler, die bremsen

  • Titel ≠ Abschluss: Jobtitel/Beschreibung passen nicht zur Qualifikation.
  • Niedriger Schwellenwert ohne BA: Zustimmung fehlt im Dossier.
  • Anerkennungslücken: kein anabin-Ausdruck/kein ZAB-Statement bei unklaren Datenbankeinträgen.
  • Versicherungslücke: keine Übergangsdeckung vor Start der gesetzlichen Kasse.
  • Jobwechsel falsch eingeschätzt: Wechsel in den ersten 12 Monaten ohne Mitteilung an die Ausländerbehörde.

Gültigkeit, Niederlassung, Familie

Gültigkeit

Bis zu 4 Jahre. Bei kürzerem Vertrag: Vertragsdauer + 3 Monate. Verlängerung möglich.

Niederlassungserlaubnis

Nach 27 Monaten (Deutsch A1) oder 21 Monaten (Deutsch B1) – weitere Voraussetzungen vorausgesetzt.

Familienangehörige

Ehegatten und minderjährige Kinder können in der Regel nachziehen. Für Ehegatten ist kein Deutsch beim Ersteintritt erforderlich.

Arbeitgeberwechsel (genau lesen)

  • Erste 12 Monate: Wechsel der Ausländerbehörde anzeigen.
  • Nach 12 Monaten: Wechsel ohne Anzeige möglich, solange Blue-Card-Bedingungen weiter erfüllt sind.

Tipp für HR: Angebot (Titel, Aufgaben, Gehalt) sauber an die Qualifikation koppeln.

FAQs

Zählt der niedrigere Schwellenwert für Berufsanfänger?

Ja, wenn der Abschluss ≤ 3 Jahre zurückliegt. Meist mit BA-Zustimmung.

IT ohne Hochschulabschluss?

Ja, mit ≥ 3 Jahren vergleichbarer Praxis und niedriger Gehaltsschwelle.

Mindestvertragslaufzeit?

6 Monate.

Wann Niederlassung?

Nach 27 Monaten (A1) oder 21 Monaten (B1) bei erfüllten übrigen Kriterien.

Deutsch für Ehegatten bei Einreise?

Für Ehegatten von Blue-Card-Inhabern nicht erforderlich beim Ersteintritt.

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Weiterführend (offiziell)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.